VIV RENT A CAR
Mietbedingungen für Wohnmobile
Die Reservierung gilt ab dem Zeitpunkt der Anzahlung von 50 % des Mietpreises. Die restlichen 50 % sind spätestens 15 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Falls die Reservierung für eine Anmietung vorgenommen wird, die in weniger als 15 Tagen beginnt, muss der gesamte Mietpreis bezahlt werden. Im Falle einer Stornierung der Reservierung wird die Vorauszahlung nicht an den Kunden zurückerstattet.
Die Kaution, deren Höhe von der Wahl des Campers abhängt, wird am Tag der Abholung des Campers hinterlegt. Bei Rückgabe des Wohnmobils wird die Kaution vollständig zurückerstattet, wenn sich alles im selben Zustand wie bei der Abholung befindet.
Hinweis: Überprüfen und fotografieren Sie sorgfältig alle festgestellten Schäden, sowohl außerhalb als auch innerhalb des Wohnmobils, denn mit Unterzeichnung des Vertrages akzeptieren Sie, dass Sie das Wohnmobil in einem ordnungsgemäßen, unbeschädigten Zustand übernommen haben. Darüber hinausgehende Schäden werden von der Kaution gemäß Preisliste abgerechnet, die Sie bei Fahrzeugübernahme zur Begutachtung erhalten.
Der Vertrag, den Sie bei der Übernahme des Wohnmobils unterzeichnen, enthält die folgenden Artikel und lesen Sie diese bitte sorgfältig durch:
1. Ergänzend zu diesem Mietvertrag „VIV Wohnmobilvermietung“ im Folgenden vermietet der Vermieter an den in diesem Vertrag bezeichneten Nutzer, im Folgenden Mieter, ein Reisemobil für die im Formular vereinbarte Dauer zu den nachstehenden Bedingungen;
2. Der Mieter oder der Fahrer des Wohnmobils, der mindestens 28 Jahre alt ist, muss seinen Personalausweis oder Reisepass sowie einen Führerschein der entsprechenden Kategorie, den er seit mindestens 5 Jahren besitzt, mitbringen.
3. Dieser Vertrag identifiziert das Fahrzeug anhand seines Kfz-Kennzeichens und bescheinigt Datum und Uhrzeit der Abholung oder Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter
4. Der Mietpreis ist in Dinar angegeben und spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs zu entrichten. Im Falle einer Verkürzung des Mietverhältnisses durch den Mieter ist der Vermieter nicht verpflichtet, das im Voraus gezahlte Geld zurückzuerstatten.
5. Der Service beinhaltet nicht: Kraftstoff, Mautgebühren, Schäden an Reifen und Fenstern.
6. Die Kaution ist obligatorisch und wird bei der Abholung des Wohnmobils hinterlegt. Nach Rückgabe des Fahrzeugs, wenn sowohl außen als auch innen am Fahrzeug alles in Ordnung ist und der Tank auf der Waage den gleichen Stand wie bei der Fahrzeugübernahme hat, wird die Kaution vollständig an den Mieter zurückerstattet. Bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs hat der Vermieter das Recht, die Kaution nicht an den Mieter zurückzuerstatten.
7. Versicherung - Die maximale Beteiligung bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs ist die Höhe der Kaution. Bei Schäden, die durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht wurden, wird die Kaution nach Beendigung der Geldforderung von der Versicherung des Verkehrsunfallverursachers zurückerstattet. In jedem Fall ist ein POLIZEIPROTOKOLL obligatorisch. Wenn der Mieter kein polizeiliches Führungszeugnis hat und der Schaden am Fahrzeug größer ist als die Kautionssumme, hat der Vermieter das Recht, die Differenz gerichtlich geltend zu machen. Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter zur Rückgabe des Schlüssels und der Fahrzeugpapiere verpflichtet. Bei Fahrten in alkoholisiertem Zustand, unter Drogeneinfluss oder für den Fall, dass der Käufer falsche Angaben zu seinen Personalien gemacht oder gefälschte / falsche Dokumente vorgelegt hat, erlischt die Versicherung und der gesamte Schaden geht zu Lasten des Mieters.
8. Bei Verlust von Schlüsseln oder Dokumenten des Wohnmobils ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter 250 € in Dinar-Gegenwert zuzüglich der Kosten für die Lieferung der Ersatzschlüssel an den Ort zu zahlen, an dem sich der Mieter befindet.
9. Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten, riecht das Fahrzeug bei der Rückgabe nach Zigaretten, ist der Vermieter berechtigt, von der Kaution € 100,- in Dinar-Gegenwert für die Kosten der ausführlichen Waschung des Wohnmobils zu verlangen.
10. Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug ordentlich und sauber. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem dem normalen Gebrauch entsprechenden, regelmäßig verschmutzten Zustand zurückzugeben. Wenn der Mieter das Fahrzeug in einem extrem verschmutzten Zustand zurückgibt, hat der Vermieter das Recht, 100 € in Dinar-Äquivalent für eine gründliche Reinigung zu berechnen.
11. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug an dem im Vertrag festgelegten Datum, spätestens um 13.00 Uhr, an den Vermieter zurückzugeben. Wenn Sie sich verspäten, beträgt die Toleranz eine Stunde, und jede weitere Stunde Verspätung wird mit 20 € berechnet, sofern im Voraus nichts anderes vereinbart wurde. Falls der Mieter den Mietvertrag verlängern möchte, kann er dies nur mit Zustimmung des Vermieters tun, der darüber je nach Fahrzeugreservierung entscheidet.
12. Das Fahrzeug darf nicht für andere Zwecke als zum Reisen verwendet werden. Ebenfalls verboten:
– Fahrzeuguntermiete;
- Weitergabe an eine andere Person ohne Zustimmung des Vermieters
- zu gewerblichen Zwecken, in jeglicher Form, wie z.B. Personen-, Sachentransport, Warenverkauf etc.
- bei Überladung und mit mehr Personen im Reisemobil als im Fahrzeugschein zugelassen
– auf „Offroad“-Strecken.
- für Personen, die jünger als 28 Jahre sind und einen Führerschein für weniger als fünf Jahre oder älter als 70 Jahre haben, es sei denn, der Vermieter stimmt zu
- Fahren durch eine Person, deren Bedingungen nicht angemessen sind oder die nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung des Landes entsprechen, in dem das Fahrzeug verwendet wird (Müdigkeit, Trunkenheit, Behinderung, auch wenn sie vorübergehend ist, unter Drogeneinfluss usw .). - Nutzung für illegale Zwecke, Waren- oder Personenschmuggel
- das Ziehen von nicht vom Vermieter zugelassenen Anhängern
- Parken Sie an Orten, an denen das Parken verboten ist
- Abfallflüssigkeiten an nicht zugelassenen Orten zu entleeren
– Rennen oder Wettkampf
- mit höheren Geschwindigkeiten fahren, als die Verkehrsregeln des Landes, in dem das Fahrzeug verwendet wird, oder die vom Hersteller festgelegten Höchstgrenzen zulassen.
Die Nutzung des Fahrzeugs unter Verletzung auch nur einer der in diesem Artikel enthaltenen Bestimmungen führt zum Verlust der geleisteten Kaution und zum sofortigen Entzug des Fahrzeugs, mit Ersatz aller Schäden, die dem Fahrzeug, dem Vermieter und allen Dritten entstehen . Für jede zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Haftung, die durch die Verletzung dieses Artikels verursacht wird, ist nur der Mieter verantwortlich.
13. Der Mieter erklärt, dass er mit den geltenden Verkehrsregeln des Landes, in dem das Fahrzeug eingesetzt wird, vertraut ist. Im Falle von Bußgeldern ist ausschließlich der Mieter dafür verantwortlich, d. h. der Vermieter ist nicht verpflichtet, etwaige Kosten der an den Mieter gezahlten Bußgelder zu erstatten.
14. Fahrzeugsicherheit: Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug außerhalb der Reise auf einem bewachten, ordnungsgemäß verschlossenen Parkplatz oder an einem Ort abzustellen, der speziell zum Abstellen von Wohnmobilen oder Fahrzeugen verwendet wird. Es ist absolut verboten, das Wohnmobil unbeaufsichtigt in nicht zugelassenen Bereichen und auf Plätzen zu lassen, die nicht zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorbereitet sind. Der Mieter muss aufpassen und haftet im Falle von Schäden, die durch unsachgemäßes Parken verursacht werden. Falls der Schaden die Höhe der Kaution übersteigt, ist der Mieter verpflichtet, diese vollständig zu ersetzen.
15. Haustiere: Die Beförderung von Haustieren erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters unter Bedingungen, die je nach Tier und Größe vereinbart werden. Für den Fall, dass der Mieter nicht über die Anwesenheit eines Haustieres im Fahrzeug informiert, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Strafe in Höhe von 100 € in Dinar zu verhängen.
16. Es ist verboten, Gasflaschen offen zu halten und in einem fahrenden Fahrzeug zu verwenden.
17. Persönliche Gegenstände, Kleidung oder andere Gegenstände, die im Mietfahrzeug transportiert werden, sind nicht versichert.
18. Campern ist es untersagt, in Länder zu reisen, die dem Vermieter zuvor nicht genannt wurden. Bei Schäden oder Diebstahl des Fahrzeugs in nicht im Vertrag genannten Ländern ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Schaden selbst zu tragen.
19. Im Falle eines reparaturbedürftigen Unfalls trägt der Mieter die täglichen Kosten des stehenden Fahrzeugs in vollem Umfang.
20. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass Passagiere oder ihr Eigentum nach Unterzeichnung des Lieferscheins beschädigt werden.
21. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, Fehlfunktionen, Schäden oder sonstige Mängel, die nicht in dem vom Mieter gemeinsam mit dem Vermieter erstellten Lieferprotokoll aufgeführt sind. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs vorhandene Schäden oder Anomalien, die nicht im Übergabebericht angegeben wurden, unverzüglich bei der Übergabe zu melden. Tut er dies nicht, wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand oder jedenfalls entsprechend den Angaben im Übergabeprotokoll übernommen wurde.
22. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter im Falle höherer Gewalt (Verkehrsunfall, eventuelle Fehlfunktion...) ein Ersatzcamper zum gleichen Preis, wenn er besser ist, und mit einem Preisnachlass, wenn er schlechter als der reservierte ist, zur Verfügung zu stellen eines.
23. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Beginn des Mietverhältnisses aufgrund von technischen Störungen, sonstigen Hindernissen oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu verschieben. Im Falle einer Verspätung von mehr als 48 Stunden wird der Vermieter den Mieter unverzüglich benachrichtigen, der eine Rückerstattung des gezahlten Betrags und eine Stornierung des Vertrags erhalten kann.
24. Im Falle einer mechanischen Panne während der Miete muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren. Zur Durchführung von Reparaturen muss der Mieter zunächst eine schriftliche Genehmigung des Vermieters anfordern und einholen. Beträge, die der Mieter für eventuelle Reparaturen gezahlt hat, werden zum Zeitpunkt der Rückgabe des Wohnmobils nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter und bei Vorlage einer Rechnung erstattet.
25. Der Vermieter haftet nicht für mechanische Störungen sowie für Unfälle, die während der Anmietung auftreten können, auch wenn dies zu einer Unterbrechung oder Unterbrechung der Reise führt. Auch wenn der Unfall auf das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Geld an den Mieter zurückzuzahlen, und wenn der Unfall gleich zu Beginn des Mietverhältnisses aufgetreten ist.
26. Im Falle einer mechanischen Panne oder eines Unfalls, der das Fahrzeug vorübergehend unbrauchbar macht, gehen alle Kosten für Transport, Restaurant, Hotel oder andere Ausgaben vollständig zu Lasten des Käufers. Im Falle einer Reifenpanne und/oder Beschädigung der Reifen ist der Käufer verpflichtet, die beschädigten Reifen auf eigene Kosten zu ersetzen.
27. Der Mieter verpflichtet sich, das beschädigte Fahrzeug in keinem Fall nach Ablauf der für die Reparatur erforderlichen Zeit in der Werkstatt zu belassen. Er verpflichtet sich auch, es nach Beseitigung des Mangels an den Vermieter zurückzugeben, auch wenn dadurch die zuvor festgelegte Mietdauer verlängert wird.
28. Für alle Streitigkeiten ist das Gericht in Belgrad zuständig.